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Garantie und Service (DE)
Garantie
1. Die Auswuchtmaschine wird vom technischen Kontrolleur des Herstellers abgenommen, auf Übereinstimmung mit den festgelegten technischen Anforderungen geprüft und kann vom Verbraucher für technische Zwecke verwendet werden.
2. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate.
3. Der Hersteller verpflichtet sich, während der Garantiezeit das defekte Gerät zu reparieren. Die Gewährleistungspflicht setzt voraus, dass der Verbraucher die festgelegten Betriebs-, Transport-, Wartungs- und Lagerbedingungen für die Maschine einhält. Der Ausfall des Geräts kann nicht als Grundlage für eine Entschädigung für andere Kosten als die Reparatur des Geräts selbst dienen.
4. Der Beginn der Gewährleistungsfrist wird vom Tag der Inbetriebnahme der Maschine an gerechnet, spätestens jedoch 6 Monate nach dem Eingang der Maschine im Lager des Herstellers.
Kundenbetreuung
Im Laufe der Jahre haben wir eine Vielzahl unterschiedlicher Auswuchtgeräte entwickelt, hergestellt, repariert und modernisiert. Unsere Servicetechniker sind bereit, Ihnen professionelle Hilfe zu leisten:
- Wartung und Reparatur von Auswuchtgeräten
- Vorführung der Ausrüstung im Betrieb, Durchführung von Auswuchtversuchen und Ausgleich der Unwucht des Rotors
- Durchführung von Schulungen für die Arbeit an den von der VTM Group hergestellten Auswuchtmaschinen
- Überprüfung Ihrer Maschinen auf Genauigkeit gemäß der Norm ISO 21940-2012 durch unsere zertifizierte Organisation